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Unsere Kanzlei

Dienstleistung für unsere Mandanten

Die Sozietät Wanie & Klooz wurde im April 1994 durch Übernahme der alteingesessenen Kanzlei des Herrn Rechtsanwalt Dr. Carl Prestele (erste Anwaltskanzlei im Ort nach dem zweiten Weltkrieg; RA Dr. Carl Prestele verstorben 1996) gegründet.
Wir verstehen unseren Beruf als Dienstleistung für unsere Mandanten.
Im Interesse der Mandanten versuchen wir, auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten, die uns übertragenen Mandate schon außergerichtlich zu einem für unsere Mandanten zufriedenstellenden Abschluss zu bringen.
Sollte dies nicht möglich sein, begleiten wir unsere Mandanten nicht nur durch den Rechtsstreit vor den Gerichten, sondern wir stehen vor, neben und hinter unseren Mandanten und streiten engagiert für ihr Recht.
Dies setzt nicht nur ein ausführliches Erstberatungsgespräch, in dem die Zielrichtung festgelegt wird, voraus, sondern auch eine intensive Zusammenarbeit und steten Informationsfluss zwischen uns und unseren Mandanten während des gesamten Mandats.
Eine effektive gute Mandatsbearbeitung gewährleisten wir dadurch, dass bestimmte Rechtsgebiete der jeweiligen Rechtsanwältin zugeordnet sind. Zwischen den Sachbearbeitern findet bei Bedarf, z.B. bei Überschneidungen einzelner Rechtsgebiete, eine Zusammenarbeit statt.
Wenn es der Fall erfordert, werden alle wesentlichen Entscheidungen eines Mandats zwischen den Anwältinnen nach dem Vier-Augen-Prinzip besprochen.
Wir sind nicht nur gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet, sondern wir sehen Fortbildung als unerlässliche Voraussetzung dafür, um den Mandanten immer Kompetenz und aktuelles Fachwissen zur Verfügung stellen zu können.

Unsere Mandanten

Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen, Freiberufler (wie Ärzte, Steuerberater, Architekten) und Gewerbebetriebe (von kleinen Handwerksbetrieben bis zu mittelständischen Unternehmen).
Zu den Tätigkeitsfeldern unserer Kanzlei zählen nicht nur die klassischen Rechtsgebiete, sondern auch amtliche Bestellungen durch die Gerichte aus dem Gebiet der Nachlasspflegschaften, Verfahrenspflegschaften, Betreuungen und als Anwalt des Kindes.
Zuverlässigkeit und höchste Sorgfalt in der Mandatsbearbeitung, wozu auch unsere absolute Verschwiegenheit und die unserer Mitarbeiter gehört, sind für uns oberstes Gebot.
Bei Bedarf arbeiten wir zur Klärung steuerrechtlicher Fragen mit einem Steuerberater und bei grenzüberschreitenden Fällen mit einem österreichischen Rechtsanwaltskollegen, bei Revisionen in Strafsachen mit einem deutschen Fachanwalt für Strafrecht zusammen.
Sollte sich im Rahmen eines Mandats herausstellen, dass die Tätigkeit über unsere jeweiligen Tätigkeitsfelder hinausgeht, suchen wir gerne geeignete Ansprechpartner und arbeiten selbstverständlich auch mit diesen zusammen.