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Kosten

Anwaltliche Vergütung

In Deutschland erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder es werden Vergütungsvereinbarungen geschlossen.

Die Gebühren für eine Erstberatung richten sich je nach Sach- und Rechtslage entweder nach dem RVG (z.B. für Verbraucher je nach Gegenstandswert max. 190,00 € netto) oder es wird ein Pauschalbetrag vereinbart. Die Kosten werden Ihnen bei der ersten Kontaktaufnahme nach Schilderung Ihres Anliegens genannt.
Im Rahmen der Erstberatung wird nicht nur über den Fall als solchen und die weitere Vorgehensweise gesprochen, sondern selbstverständlich auch über die durch die Bearbeitung entstehenden Kosten.
Hier wird dann auch abgeklärt, ob eine Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren nach dem RVG vorgenommen oder eine Vergütungsvereinbarung (z.B. Pauschalhonorar oder Stundensatz) geschlossen wird.
Bei Abrechnungen nach dem RVG, in gerichtlichen Verfahren mindestens diese Gebühren, richtet sich die Gebührenhöhe nach der Höhe des außergerichtlichen Gegenstandswerts oder des gerichtlichen Streitwerts.
In dem Erstgespräch wird auch bei Bedarf die Möglichkeit der Gewährung von Prozesskosten- / Verfahrenskostenhilfe oder die Inanspruchnahme eines Prozessfinanzierers bei gerichtlichen Auseinandersetzungen besprochen.